Allgemein

Reiseinfos zwischen Frankreich und Deutschland

Stand 26/08/2022


/// Aktuelle COVID-19 Kennzahlen aus Frankreich finden Sie hier ///

/// Informationen der frz. Regierung für Touristen in Frankreich ///

/// Informationen des Auswärtigen Amtes zur Einreise nach Frankreich ///

/// Hier finden Sie die Impfzentren in Ihrem Departement Sante.fr  und hier die Orte für RT-PCR Tests oder Antigen Tests ///

/// Die französische Corona-App „Tous Anti-COVID“ können Sie hier herunterladen ///


Erfahrungen von Reisenden, wie die Lage sich in Paris darstellt und wie die Auflagen in der Praxis umgesetzt werden, werden in unserer Facebook-GruppeDeutsche in Paris und Umgebung“ (13 000 Mitglieder) ausgetauscht und diskutiert. Hier können Sie eine Beitrittsanfrage stellen.


Stand 26.08.2022

+++ Reisen nach Frankreich – keine Beschränkungen mehr +++

Am 01.08.2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.

Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Maskenpflicht in Frankreich?

  • Es gilt keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen Gebäuden sowie in Verkehrsmitteln des See-, Fluss-, Land- oder Luftverkehrs.
  • Das Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen sowie bei Veranstaltungen mit großem Personenaufkommen wird weiterhin empfohlen, insbesondere für Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit gefährdet sind.
  • Diese Empfehlung gilt im Übrigen ausdrücklich in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für ältere Menschen.

Quelle: Frankreich Diplomatie


Stand 13.07.2022

+++ Einreise nach Frankreich +++

Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Es wird kein Test mehr verlangt.

Während für Nicht-Geimpfte für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.

Weitere aktuelle Informationen zur Einreise nach Frankreich finden Sie auf der Seite des französischen Gesundheitsministeriums mit einer Karte, die die verschiedenen Länder auflistet (grüne und orange Zonen) oder auf der Webseite des ADAC Deutschland.

Innerhalb des Landes gilt die Maskenpflicht nur noch in medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern und Altenheimen. Der Zugang zu Restaurants, Fernverkehr, Diskotheken, Theater und Kinos ist ohne Nachweis möglich.

Weitere Details finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Stand 16.01.2022

Alle Nachbarländer Deutschlands sind Hochrisikogebiete

Einreise aus Hochrisikogebiet nach Deutschland. Gilt für alle Einreisenden ab 6 Jahren:

  1. Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung 
  2. Test (PCR oder Antigen Test Max. 48h alt) oder Nachweispflicht (vollständiger Impfschutz oder Genesen: Infektion darf max. 3 Monate zurückliegen)
  3. Die Quarantänepflicht beträgt 10 Tage. Sie gilt nicht für Genesene oder Geimpfte. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantänepflicht automatisch nach 5 Tagen. Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene können sich frühestens 5 Tagen nach Einreise frei testen.

Einreise nach Frankreich aus Deutschland

Für Geimpfte:

  • Impfnachweis
    Der Impf-/Test- oder Genesenenstatus kann in Papierform oder digital in der französischen App „TousAntiCovid“ oder in der deutschen Version „CovPass“ oder „Corona Warn App“ nachgewiesen werden.
  • Selbsterklärung
    Es besteht für alle vollständig Geimpften keine Testpflicht bei der Einreise nach Frankreich. Es muss lediglich eine Erklärung zur Symptomfreiheit vorgezeigt werden.

Für Ungeimpfte ab 12 Jahren:

Stand 03.12.2021

Die Länderampel: Einreise nach Frankreich aus dem Ausland 

Vollständig Geimpfte Reisende aus den EU-Ländern können ohne Einschränkung nach Frankreich reisen.

Alle die von außerhalb der EU einreisen, müssen einen negativen Test (48h) vorweisen, egal ob geimpft oder nicht!

Die Ungeimpften Reisenden werden, je nach Land, aus dem sie kommen, in 3 Kategorien eingeordnet. Einreisende mit französischer Nationalität sind davon ausgenommen:

Ungeimpfte Einreisende aus einem „grünen“ Land (alle EU-Länder und Schengen Staaten):

  • jeder Reisende über 12 Jahre muss einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der weniger als 24h  vor der Einreise durchgeführt wurde
  • aus einem Nicht-EU Land: PCR-Test

Ungeimpfte Einreisende aus einem „roten“ Land (Afghanistan, Weißrussland, Botswana, Brasilien, Costa Rica, Kuba, Georgien, Lesotho, Moldawien, Montenegro, Mosambik, Namibia, Pakistan, Russland, Serbien, Surinam, Türkei, Ukraine und Simbabwe):

  • Einreise nur mit offiziellem Grund möglich
  • alle Personen über 12 Jahre benötigen einen negativen PCR- oder Antigentest (48h gültig) und einen weiteren Test bei Ankunft in Frankreich, sowie eine überwachte Quarantäne von 10 Tagen

Einreisende aus einem „orangenen“ Land (USA, Vereinigte Königreich und übrige Länder):

  • Einreise nur mit offiziellem Grund möglich
  • alle Personen über 12 Jahre benötigen bei Einreise einen negativen PCR Test  oder Antigentest ( 24h oder 48h gültig je nach Land) und müssen 7 Tage in Isolation

Stand 08.09.2021 14h00

Einreise von Deutschland nach Frankreich und umgekehrt

Einreise von Deutschland nach Frankreich:

Für die Einreise nach Frankreich und das Reisen innerhalb des Landes wird seit dem 9. August der Pass Sanitaire benötigt.

Deutschland gehört zu den „grünen Ländern“, in denen keine aktive Zirkulation des Virus zu beobachten ist und keine bedenklichen Varianten festgestellt wurden.

Das bedeutet für Geimpfte:

Es gelten für die Einreise nach Frankreich keinerlei Covid-19-bezogene Einschränkungen.

Ein Impfnachweis in Papierform oder digital in der TousAntiCovid-App muss bei der Einreise vorgezeigt werden.

Zudem muss eine eidesstattliche Erklärung vorgezeigt werden, aus der hervorgeht, dass man keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist und keinen Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall hatte. (englische Version)

Für alle Nicht-Geimpfte:

Das Vorzeigen einer Genesungsbescheinigung oder eines negativen Antigen-Schnelltest, der weniger als 72 Stunden alt, ist Pflicht.

Zudem muss eine eidesstattliche Erklärung vorgezeigt werden, aus der hervorgeht, dass man keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist und keinen Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall hatte. (englische Version)

Der Gesundheitspass ist für Kinder unter 12 Jahren nicht erforderlich. Ab dem 30. September wird er für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren erforderlich sein.

Einreise von Frankreich nach Deutschland:

Für die Rückkehr nach Deutschland muss einer der Nachweise vorgelegt werden:

ein aktueller Corona-Test, der Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Die folgenden Regionen in Frankreich gelten als Hochrisiko-Gebiete:

  • Okzitanien
  • Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Korsika
  • die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien

Für diese Gebiete gilt aktuell auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Hier finden Sie alle Details zur Einreise aus Hochrisiko-Gebieten.


Stand 30.06.2021 12h00

Lockerungen bei Einreise von Deutschland nach Frankreich und umgekehrt

Frankreich ist KEIN Risikogebiet mehr!

Einreise von Deutschland nach Frankreich:

Für die Einreise nach Frankreich benötigt man keinen PCR Test mehr, ein Antigen-Schnelltest genügt. Das Einreiseformular wird weiterhin benötigt. Es gibt zwei Ausführungen: eine für unter elf Jahre*1 und eine für über elf Jahre*2.

Vollständig Geimpfte und Corona-Genesene sind jetzt von der Testpflicht befreit!!

*1 Das Formular für unter elf Jahre finden Sie hier

*2 Das Formular für über elf Jahre finden Sie hier

Einreise von Frankreich nach Deutschland:

Für die Einreise nach Deutschland wird KEIN Corona-Test mehr benötigt, da Frankreich nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.

Flugreisende müssen dennoch, bereits beim Check-In am Abflugort, ein negatives Testergebnis vorweisen. Ausgenommen hiervon sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren.

Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden hat.

Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Als Beleg für eine vollständige Impfung oder Genesung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.

Mehr Infos zu den Einreise-Bestimmungen finden Sie hier.


Stand 21.05.2021 12h00

Einreise von Deutschland nach Frankreich

PCR- Test und Selbsterklärung:

Für die Einreise nach Frankreich benötigt man einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR Test und eine Selbsterklärung zur Covid-Freiheit.
Es gibt zwei Ausführungen: eine für unter elf Jahre*1 und eine für über elf Jahre*2. Auch für vollständig Geimpfte und Corona-Genesene gilt die Testpflicht!!

*1 Das Formular für unter elf Jahre finden Sie hier

*2 Das Formular für über elf Jahre finden Sie hier

Ausnahmen von PCR-Testpflicht

  • Kinder unter elf Jahren.
  • Kleiner Grenzverkehr: auf dem Landweg • weniger als 24 Stunden • im Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort
  • für beruflich veranlasste Reisen ohne Möglichkeit zum Test
  • Berufskraftfahrer

Wo man sich für die Rückkehr nach Hause in Frankreich testen lassen kann und wie getestet wird, erfahrt ihr hier.

Darf man als Tourist nach Frankreich?

Seit 3. Mai: Menschen aus dem EU- und Schengenraum sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich können ohne Probleme nach Frankreich reisen.

Ab 9. Juni: touristes étrangers, Urlauber aus Nicht-EU und Drittstaaten mit pass sanitaire*.

*Als Nachweis von Tests und Impfungen führt Frankreich einen Gesundheitspass ein.  Er wird Pflicht werden in Frankreich bei Großveranstaltungen und Reisen ins Ausland.

Einreise von Frankreich nach Deutschland

 Einreise aus Risikogebieten allgemein

  • Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren.
  • Die Quarantäne kann jedoch sofort beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik* gemeldet wird.
  • Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen.

Einreise aus Hochinzidenz-Gebieten

  • Wer aus einem Hochinzidenz-Gebiet einreist, benötigt bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis. Dieses muss auf Anforderung des Beförderers (z.B. der Fluglinie) bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorgelegt werden.
  • Wer aus einem Hochinzidenz-Gebiet zurückkehrt, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren.
  • Ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.

Einreise aus Virusvarianten-Gebieten

  • Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer dürfen auch weiterhin aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, müssen aber ebenfalls bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Für alle anderen Personen gilt ein Beförderungsverbot: Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen dürfen aus den genannten Gebieten diese Personen nicht mehr nach Deutschland befördern. Ausnahmen gibt es unter anderem für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
  • Für Einreisende beträgt die Quarantänezeit nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage.
  • Ein „Freitesten“ nach der Einreise ist nicht möglich.

Test und Quarantäne: Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

  • Die Test- und Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten entfällt für Genesene und vollständig Geimpfte. Der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss dazu jedoch auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet werden.
  • Auch die Testpflicht vor der Rückreise mit dem Flugzeug aus dem Ausland entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen: Beim Check-in muss lediglich ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.
  • Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren zweite* Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat.
  • Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
  • Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten unterliegen auch weiterhin der Test- und Quarantänepflicht unabhängig vom Impf- bzw. Genesenen Status
  • Als Beleg für eine vollständige Impfung oder Genesung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.

* Beim Impfstoff von Ci­lag In­ter­na­tio­nal NV/Johnson & Johnson beziehungsweise bei einer überstandenen Infektion mit Corona genügt eine Impfdosis.


Stand 10.05.2021 12h00

Einreise und Urlaub in Frankreich – Welche Corona-Regeln gelten bei Reisen nach Frankreich aktuell?

Laut Auswärtigem Amt ist die Einreise aus Deutschland möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert:

Einreisende müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für berufliche Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.

Mehr Informationen auf Französisch finden Sie hier


Stand 30.04.2021 12h00

Aktuelle Reiseinformationen – Einreise nach Deutschland oder Frankreich

Einreise nach Frankreich:

Reisende aus der EU müssen bei Einreise nach Frankreich einen höchstens 72 h vor Abreise vorgenommenen negativen PCR-Test sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit vorweisen. Bei Einreise aus den vorgenannten Staaten auf dem Landweg gelten Ausnahmen: von dieser Test- und Nachweispflicht ausgeschlossen sind Reisen von weniger als 24 Stunden und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.

Einreise nach Deutschland:

 Ab dem 14.1.2021 gilt neben der Anmeldepflicht bei Einreise nach Deutschland eine Test- und Nachweispflicht, die unterschiedlich ausgestaltet ist, ob die Einreise aus:

  • einem Risikogebiet (typisches, aber nicht automatisches Kriterium mehr als 50 Infektionsfälle/100.000 Einwohner/laufende Woche),
  • einem Hochinzidenzgebiet (typisches, aber nicht automatisches Kriterium mehr als 200 Infektionsfälle/100.000 Einwohner/laufende Woche)
  • oder einem Virusvariantengebiet (Verbreitung einer ansteckenderen Variante des Coronavirus SARS-CoV-2) erfolgt.
  • Diese Gebiete werden durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts ausgewiesen.

Seit dem 28.3.2021 ist das gesamte französische Staatsgebiet als Hochrisikogebiet sowie außerdem das Département Moselle (57) als Virusvariantengebiet ausgewiesen.


Situation in Frankreich für Einreisende

Angela Merkel kündigte am 25/03/2021 an, Frankreich als „Hochrisikozone“ einzustufen und dies könnte zu verschärften Kontrollen an deutsch-französischen Grenzen führen.

Voraussetzung für die Einreise nach Frankreich, auch in die Europäische Union, ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der weniger als 72 Stunden alt ist. Reisen in die französischen Überseedepartements und -territorien werden nur aus zwingenden Gründen genehmigt.

Für Reisende nach Korsika muss seit dem 19. Dezember 2020 eine Ehrenerklärung ausgefüllt werden. Diese Ehrenerklärung (ausgedruckt und unterschrieben), wird beim Einsteigen vom Transportunternehmen verlangt. Passagiere müssen 72 Stunden vor Abflug einen RT-PCR– oder Antigentest  (hier finden Sie die Testzentren in Frankreich) durchgeführt haben.

In der Erklärung muss der Passagier außerdem bescheinigen, dass er keine Symptome einer Covid-19-Infektion hat, dass er kein bestätigter Fall von Covid-19 ist und dass ihm nicht bekannt ist, dass er in den vierzehn Tagen vor der Reise mit einem bestätigten Fall in Kontakt war. Um alle Reisehinweise und -beschränkungen zu erfahren, die für jedes Land gelten, besuchen Sie die Website des Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten. Die Liste der betroffenen Länder wird mindestens alle 15 Tage aktualisiert.

Für ganz Frankreich gilt ab dem 19 März für die Dauer von 4 Wochen zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Nach 19h00 braucht man eine spezielle Bescheinigung (alle Bescheinigungen finden Sie hier > attestation dérogatoire, auch teilweise auf Englisch), bei Nichtbeachten droht ein Bußgeldes von 135 € und im Wiederholungsfall bis zu 3750 €.

In Frankreich ist es ratsam, die App „TousAntiCovid“ herunterzuladen, die Barriere- und Distanzierungsmaßnahmen genau einzuhalten, eine Maske zu tragen und bei Symptomen oder einer Kontamination wachsam und verantwortungsbewusst zu sein. Bei Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt in Frankreich haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Nummer: 0800 130 000.

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